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Oliver Brown

Oliver Brown

Februar 27 2024

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Gesichtstest der Freiheiten des Ersten Verfassungszusatzes in wegweisenden Social-Media-Fällen

Der Oberste Gerichtshof hat in zwei Fällen Argumente angehört, die erhebliche Auswirkungen auf die First Amendment-Rechte von Social-Media-Plattformen haben könnten. Es ging um in Texas und Florida verabschiedete Gesetze, die die Möglichkeit von Plattformen einschränken, Inhalte auf ihren Websites zu moderieren.

Fast vier Stunden lang debattierten die Richter darüber, wie weit der Schutz des Ersten Verfassungszusatzes auf große Social-Media-Unternehmen reicht. Einerseits argumentierten die Staaten, dass Plattformen bestimmte Standpunkte zensieren und damit die Rederechte der Nutzer verletzen. Die Unternehmen behaupteten jedoch, dass sie als Privatunternehmen ihre eigenen Freiheiten hätten, die auf ihren Websites erlaubten Ausdrucksformen zu kontrollieren.

§ 230 Prüfung

Erste Abänderung

Im Hintergrund der Fälle lauerte auch Abschnitt 230 des Communications Decency Act. Dieses viel diskutierte Gesetz bietet Plattformen weitgehende Immunität von der Haftung für nutzergenerierte Inhalte. Mehrere Richter stellten fest, dass das Ergebnis Auswirkungen darauf haben könnte, wie Abschnitt 230 in anderen Fällen angewendet wird. Wenn soziale Medien als geschützte Rede des Ersten Verfassungszusatzes gelten, könnte dies die Tür für weitere Klagen gegen Unternehmen wegen der Moderation von Inhalten öffnen.

Am Ende der Auseinandersetzung schienen die meisten Richter nicht bereit zu sein, ein umfassendes Urteil zu fällen. Mehrere brachten die Idee ins Spiel, die Fälle zur weiteren Prüfung an niedrigere Gerichte zurückzuverweisen. Dies würde diesen Gerichten Zeit geben, zu analysieren, wie die Gesetze auf verschiedene Arten von Internetseiten angewendet werden könnten, von riesigen Plattformen bis hin zu kleineren Diensten. Dadurch würde auch eine sofortige Entscheidung über Probleme vermieden, die möglicherweise Auswirkungen auf den Ersten Verfassungszusatz sowohl für Social-Media-Unternehmen als auch für ihre Nutzer haben könnten.

Gesichtstest der Freiheiten des Ersten Verfassungszusatzes in wegweisenden Social-Media-Fällen